Druckluftreiniger

IC Intracom Vertriebs GmbH

Überarbeitet am : 2017-10-16

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GHS02 GHS04
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-10-16

Produktidentifikator

Druckluftreiniger

NOTRUFNUMMERN:

Beratungsstellen bei Vergiftungen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02

Unternehmensinformationen

Unternehmen

IC Intracom Vertriebs GmbH

E-Mail-Addresse

info@ic-intracom.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H220, H222, H229, H280

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H220

Extremely flammable gas

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr, Aerosole 1, Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt: Keine weiteren Gefahren

Gefahrenpiktogramme

Gefahr

Gefahrenhinweise

H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Dämpfen/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Sonderbestimmungen

Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch falsche Verwendung des Produkts verursacht werden.

Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse

Auf professionellen Gebrauch beschränkt.

vPvB

Keine Keine

PBT

Keine Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 1 von 8 Aerosolbehälter können sich bei Temperaturen über 50° C verformen, explodieren und über große Entfernungen geschleudert werden. Dämpfe bilden mit Luft ein entzündbares und explosives Gemisch; Dämpfe sind schwerer als Luft, sodass sie sich in engen Räumen sammeln und über den Boden ausbreiten können, selbst wenn die Zündung weit entfernt von der Austrittsstelle erfolgt. Aerosol enthält ein Erstickungsgas: Ansammlung von Dämpfen in geschlossenen Räumen sind wegen Erstickungsgefahr aufgrund von Sauerstoffmangel unbedingt zu vermeiden. ABSCHNITT3: 28) Om m, Om([), mru, mm, BL) BarmO (zu m (mayena, 3.1. Stoffe N.A. 3.2. Gemische run) KO I Spaukrbetur au), oa ouOKoR), Baur, Furs, max Menge Name Identifikationsnummer Keine 12.6. Andere schädliche Wirkungen: Keine ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung In zugelassenen Entsorgungsanlagen oder zur Verbrennung unter kontrollierten Bedingungen abgeben. Dabei die geltenden lokalen und nationalen Bestimmungen beachten. Behälter können explodieren, wenn sie Temperaturen über 50°C ausgesetzt sind, auch wenn sie nur Produktreste enthalten. Leere Behälter sollten nicht in der Umgebung verteilt werden. Europäischer Abfallartenkatalog / European Waste Catalogue (EWC): Hausgebrauch: Aerosolabfälle aus dem Hausgebrauch werden von dieser Verordnung nicht erfasst. Industrieller Gebrauch: Aerosolabfälle werden als „Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind“ eingestuft. EWC-Code 15.01.10. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Klassifizierungen

40% -< | Butan Indexnummer: 601-004-00-0 2.2/1 Flam. Gas 1 H220 50% CAS: 106-97-8 2.5 Press. Gas H280 EC: 203-448-7 REACH No.: 01-2119474691 -32 >= 30% -< | Isobutan Indexnummer: 601-004-00-0 2.2/1 Flam. Gas 1 H220 40% CAS: 75-28-5 2.5 Press. Gas H280 EC: 200-857-2 REACH No.: 01-2119485395- 27 >= 25% -< | Propan Indexnummer: 601-003-00-5 2.2/1 Flam. Gas 1 H220 30% CAS: 74-98-6 2.5 Press. Gas H280 EC: 200-827-9 REACH No.: 01-2119486944- 21 Die angeführten Gefahrenhinweise finden Sie in Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt: Sofort die kontaminierte Kleidung ausziehen und vor der erneuten Verwendung waschen. Betroffene Körperstellen sofort reichlich mit fließendem Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautirritationen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider geöffnet halten und sofort mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Sofort einen Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Nach Aufnahme durch Verschlucken: Versehentliche Einnahme von Aerosol ist unwahrscheinlich. Bei Verschlucken Arzt aufsuchen. Erbrechen nur herbeiführen, wenn ein Arzt dies empfiehlt. Keine mündliche Verabreichung, wenn die betroffene Person bewusstlos ist. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, betroffene Person warm und ruhig halten. Bei Atembeschwerden Arzt aufsuchen. Sicherheitshinweise für Ersthelfer: Siehe Abschnitt 8.2 für Schutzausrüstung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Für Symptome und Wirkungen aufgrund der enthaltenen Substanzen, siehe Abschnitt 11. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Gebrauchsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Keine weiteren Hinweise. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel CO2 (Kohlendioxid), Trockenlöschmittel oder chemische Schaumlöscher. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen: Richten Sie keine Wassersprühstrahlen auf das brennende Produkt. Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 2 von 8 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Explosions- und Verbrennungsgase nicht einatmen. Bei der Verbrennung entstehen komplexe Gasgemische, die Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und unverbrannte Kohlenwasserstoffe enthalten. Dämpfe sind schwerer als Luft und können mit Luft entzündbare Gemische bilden. Behälter können sich verformen und explodieren, wenn sie Temperaturen über 50 ° C ausgesetzt werden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Komplette Brandschutzausrüstung (Typ EN 11611 oder EN469) mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät (Typ EN 137), Schutzhelm und Nackenschutz (Typ EN443) und Wärmeschutzhandschuhe (Typ EN407) tragen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Löschwasser darf nicht in die Kanalisation gelangen. Bewegen Sie unbeschädigte Behälter aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich, wenn dies sicher möglich ist. Mit vernebeltem Wasser können überhitzte Behälter nach dem Kontakt mit Feuer gekühlt werden. Verhindern Sie, dass Löschmittel in Kanäle oder Gewässer gelangen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Rutschgefahr deutlich kennzeichnen. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. Siehe Schutzmaßnahmen in Abschnitt 7 und 8. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in den Boden/Untergrund gelangen lassen. Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Bei Gasaustritt oder Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für ausreichende Belüftung sorgen. Funkenfreie Werkzeuge und Geräte verwenden. Mit reichlich Wasser abwaschen. Verschüttete Mengen mit nicht brennbarem, absorbierendem Material wie Sand, Erde, Vermiculit oder Kieselgur eindämmen und das Produkt mit einem Entsorgungsfachbetrieb entsorgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitt 8 und 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter steht unter Druck. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Nicht in der Nähe von Flammen oder anderen möglichen Zündquellen verwenden. Nicht in der Nähe von Raucherbereichen verwenden. Statische Aufladung vermeiden. Nicht auf Flammen, warme Oberflächen oder glühende Gegenstände sprühen. Nur in gut belüfteten Räumen verwenden. Dämpfe können brennen und Explosionen verursachen. Ansammlung von Dämpfen verhindern durch Offenhalten von Türen und Fenster für eine ausreichende Belüftung. Dämpfe sind schwerer als Luft, sodass sie sich in engen Räumen ansammeln und sich über den Boden ausbreiten können, selbst wenn die Zündung weit entfernt von der Austrittsstelle erfolgt. Vor Sonnenstrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. Haut- und Augenkontakt sowie Einatmen von Dämpfen und Sprühnebel vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Gefahr der Freisetzung des Gemisches in die Umgebung / Luft vermeiden. Versehentliches Auslaufen vermeiden. Ausreichend entfernt von Kanalisation aufbewahren.. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz: Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen. Nach Gebrauch des Gemischs die Hände waschen. Siehe Abschnitt 8 für empfohlene Schutzausrüstung. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen: An einem gut belüfteten Ort lagern, vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Empfohlene Lagertemperatur: zwischen 15°C und 30°C. Vor Flammen, Funken, Wärme- und Zündungsquellen schützen. Behälter aufrecht und sicher lagern, um Stürze und Stöße zu vermeiden. Nicht in Fluren und Treppenbereichen lagern. Nur in verschlossenen Originalbehältern lagern. Die Behälter nicht durchstechen oder öffnen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Unverträgliche Materialien: Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen, selbstentzündlichen oder selbsterwärmenden Stoffen, organischen Peroxiden, Oxidationsmitteln, pyrophoren Feststoffen/Flüssigkeiten oder Sprengstoffen lagern. Siehe auch Abschnitt 10. Vorkehrungen für Lagerräume: ausreichende Belüftung. Elektrostatische Aufladungen vermeiden. Lagerklasse: siehe Abschnitt 15.1 (Seveso Ill). 7.3. Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 1.2. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 3 von 8 8.1. Zu überwachende Parameter Butan - CAS: 106-97-8 ACGIH - STEL: 1000 ppm - Schädigung des ZNS und Isobutan - CAS: 75-28-5 ACGIH - STEL: 1000 ppm - Schädigung des ZNS Propan - CAS: 74-98-6 ACGIH - Erstickung DNEL Expositionsgrenzwerte N.A. PNEC Expositionsgrenzwerte N.A. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Augen-/Gesichtsschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN166 tragen. Bei Augenirritationen durch Dämpfe, Atemschutzmaske mit vollständigem Gesichtsschutz verwenden. Hautschutz: Saubere Antistatik- und Abdeckbekleidung sowie antistatische Sicherheitsschuhe für den professionellen Gebrauch, Kategorie S2 tragen (Typ EN20345). Bei langem und häufigem Kontakt Schutzkleidung tragen, die für dieses Produkt nicht durchlässig ist (Typ EN340 - EN13034). Handschutz: Hände bei der Handhabung mit chemikalienbeständigen Handschuhen vom Typ EN374 schützen (PVC, PE, Neopren, Nitril, Viton, nicht Naturkautschuk). Es wird empfohlen, Handschuhe mit Schutzindex 6 zu verwenden. >Durchdringungszeit: 480 min, Stärke >0,3 mm. Handschuhe bei Verschleiß, Rissen oder inneren Verschmutzungen wechseln.. Atemschutz: Die Produktkonzentration in der Luft sollte unter den Expositionsgrenzwerten liegen. Wenn die Konzentration die Grenzwerte überschreitet, sollte ein geeigneter Atemschutz verwendet werden. Schutzmasken EN149 mit FFP2- Filtern, Atemschutzmasken vom Typ EN140 mit EN143: A2-Filtern oder Vollgesichts-Atemschutzmaske EN136 mit EN143: A2-Filtern verwenden. Thermische Gefährdungen: Aerosolbehälter können sich bei Temperaturen über 50° C verformen, explodieren und über große Entfernungen geschleudert werden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Emissionen, die bei der Herstellung und Verwendung des Produkts entstehen, einschließlich der während des Lüftungsbetriebs entstandenen Emissionen, sollten überwacht werden, um die Umweltschutzvorschriften zu erfüllen. Produktreste sollten nicht in Wasserläufe oder Abwässer abgeleitet werden. Für weitere Angaben siehe Abschnitt 6. Geeignete technische Kontrollen: Räume, in denen das Produkt gelagert und verwendet wird, angemessen lüften. Bei bestimmten Vorgängen kann eine lokale Belüftung erforderlich sein. Expositionskonzentration am Arbeitsplatz minimieren. Technische Geräte verwenden, um die Konzentration unterhalb der Grenzwerte oder Richtlinien für die Exposition zu halten. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. zu den grund ischen und chemischen E Wert Methode: Aussehen und Farbe: Geruch Petroleum Geruchsschwelle / inn und Siedebereich: Flam Verd Entzündbarkeit Obere/untere Entzündbarkeit oder renzen: | 15 Vol % - 1.8 Vol % ruck: 3-5 bar ichte >2 Relative Dichte: N.A. Löslichkeit in Wasser: Unlöslich Löslichkeit in Ol: Löslich Vertei n-Octanol / N.A. Selbstentzünd > 300°C N.A. Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 4 von 8 Viskosität: N.A. -- Explosive Eigenschaften: Nicht explosiv -- Oxidierende Eigenschaften: N.A. -- 9.2. E Mischbarkeit: Fettlöslichkeit: L keit: Relevante für St ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Stabil unter normalen Bedingungen. Unter normalen Einsatzbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten. 10.2. Chemische Stabilität Behälter steht unter Druck. Auch nach Gebrauch nicht perforieren oder brennen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Gerät nicht Temperaturen über 50°C aussetzten. Angaben zur Handhabung und Lagerung siehe Abschnitt 7. 10.3. MOSE KEI geläricher Bba hen sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten. Dämpfe können mit Luft explosive Gemische bilden. Aerosolbehälter können sich bei Temperaturen über 50°C verformen, explodieren und 10.4. Zu Vermterdenge Kedingungeh udert werden. Sonneneinstrahlung vermeiden. Überhitzung und Temperaturen> 50 ° C vermeiden. Von Oxidationsmitteln fernhalten. 10.5. Unverträgliche Materialien Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. Das Produkt könnte in Brand geraten. Starke Reduktions- und Oxidationsmittel, starke Säure und Laugen, warme Gegenstände / Materialien vermeiden. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt zersetzt sich unter normalen Bedingungen nicht. Siehe Abschnitt 5 für die thermische Zersetzung.

Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen a) Akute Toxizität Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt c) Schwere Augenschädigung/Augenreizung Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt d) Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt e) Keimzellmutagenität Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt f) Karzinogenität Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt 9) Reproduktionstoxizität Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt h) Spezifische Zielorgan-T oxizität (STOT) bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt I) Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt j) Aspirationsgefahr Nicht klassifiziert Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 5 von 8 Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Angaben zur Toxikologie der wichtigsten im Produkt gefundenen Substanzen: N.A. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Arbeitsplatzvorschriften einhalten, damit das Produkt nicht in die Umwelt gelangt. Nicht für Umweltgefahren klassifiziert. Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Keine N.A. 12.3. Bioakkumulationspotenzial N.A. 12.4. Mobilität im Boden N.A.

UN-Nummer

ADR-UN-Nummer: 1950 IATA-UN-Nummer: 1950 IMDG-UN-Nummer: 1950 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR: AEROSOLE, ENTZUNDBAR IATA: AEROSOLE, ENTZUNDBAR IMDG: AEROSOLE Begrenzte Menge: max. 1000 ml. Die Gesamtbruttomasse des Pakets darf 30 kg LQ2 nicht überschreiten 14.3. Transportgefahrenklassen ADR-Klasse: 2 ADR-Gefahrzettel: Begrenzte Menge ADR Gefahrnummer: SF IATA-Klasse: 2 IATA-Gefahrzettel: 2.1 IMDG-Klasse: 2 14.4. Verpackungsgruppe

Umweltgefahren

Meeresschadstoffe: Keine 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender IMDG: AEROSOLE Begrenzte Menge: max. 1000 ml. Die Gesamtbruttomasse des Pakets darf 30 kg LQ2 nicht überschreiten IMDG-EMS: F-D IMDG-MFAG: S-U 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang Il des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code N.A. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Sicherheitsdatenblatt vom 16.10.2017, Version 4.0 Seite 6 von 8 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Dir. 98/24/EC (Risiken im Zusammenhang mit chemischen Arbeitsstoffen) Dir. 2000/39/EC (Arbeitsplatzgrenzwerte) Verordnung (EC) n. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EC) n. 1272/2008 (CLP) Verordnung (EC) n. 790/2009 (ATP 1 CLP) und (EU) n. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830 Verordnung (EU) n. 286/2011 (ATP 2 CLP) Verordnung (EU) n. 618/2012 (ATP 3 CLP) Verordnung (EU) n. 487/2013 (ATP 4 CLP) Verordnung (EU) n. 944/2013 (ATP 5 CLP) Verordnung (EU) n. 605/2014 (ATP 6 CLP) m Verordnung (EU) n. 2015/1221 (ATP 7 CLP) Auf das Produkt oder die enthaltenen Stoffe bezogene Beschränkungen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und spätere Änderungen: Keine Beachten Sie gegebenenfalls die folgenden gesetzlichen Bestimmungen: Richtlinie 2012/18 / EU (Seveso Ill) Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien) Richtlinie 2004/42/EC (VOC-Richtlinie) Bestimmungen im Zusammenhang mit der Richtlinie EU 2012/18 (Seveso Ill): Seveso-Ill-Kategorie gemäß Anhang 1 Teil 1 Produkt gehört zu Kategorie: P3a 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

Weitere Informationen

Vollständiger Wortlaut der Sätze in Abschnitt 3: H220 Extrem entzündbares Gas. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Gefahrenklasse und Code Beschreibung

Gefahrenkategorien

Flam. Gas 1 2.2/1 Brennbares Gas, Kategorie 1 Aerosole 1 2.3/1 Aerosol, Kategorie 1 Press. Gas 2.5 Gase unter Druck Absätze, die gegenüber der vorherigen Version geändert wurden: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

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