Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
25-50%
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
2,5-10%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2012-04-27
Produktidentifikator
IBAG XTREMECOOL
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IBAG Switzerland AG
E-Mail-Addresse
ibag@ibag.ch, info@toxi.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360D, H361, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360D
May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung von Seite 1) · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethandiol Kalium-2-ethylhexanoat
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S-Sätze
23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22-63: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.