Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-21
Produktidentifikator
Sopur
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
- CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HYGAN GMBH-SRL
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
INDEX In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Produkt Alkohole, C12-14, ethoxyliert, sulfate, Natrium Salz (>1<2,5 mol EO) 12.4. Mobilität im Boden - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Reg. Nr. gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. Punkt LD50 (Mnd) 01-2119488639-16 3 > 5000 mg/kg Metodo OECD 401 Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Benzensulfonsäure, C10-13-alkyl deriv., Natriumsalz Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. LD50 (Haut) > 2000 mg/kg Metodo OECD 402 - VOC: flüchtige organische Verbindung CAS Angaben nicht vorhanden. Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) 68411-30-3 4 ≤ x < 9 Acute Tox. 4 H302, Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, Aquatic Chronic 3 H412 Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) CE Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 270-115-0 als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) - WGK: Wassergefährdungsklassen. INDEX als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) HANDSCHUTZ Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. Reg. Nr. Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). Verursacht Hautreizungen Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. 01-2119489428-22-XXXX Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit Keine Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 10.1. Reaktivität ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. und Permeabilität. SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 1. Verordnung (EU) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Falls das Produkt brennbar ist, eine explosionsschützende Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 12.6. Andere schädliche Wirkungen vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. Verursacht schwere Augenschäden Keine Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Vorrichtung verwenden. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) HAUTSCHUTZ Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. 10.2. Chemische Stabilität