Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-02
Produktidentifikator
BAXERO
1.3 Synonyme:
BAXERO®-Containerware
CAS-Nr.
7681-52-9
REACH-Registrierungsnummer
entfällt
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid zur Desinfektion von Trinkwasser und Nutzwasser -
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen uns keine Informationen zu den indizierten Verwendungen vor, auf Grund derer von ihnen abzuraten ist
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen in Mainz - Klinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HYDROBIOMED GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@hydrobiomed.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VII (Stoffe): Keine Klassifizierung, da unter 1 % Aktivchlor. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG (Stoffe oder Gemische): Natriumhypochloritlösungen mit bis zu 5% freiem Chlor sind nicht kennzeichnungspflichtig. Einstufung gemäß ECE/TRANS/225 vom 1.1.2013: Keine Einstufung als gefährliches Transportgut, da unter 0,1 bzw. 1,0 % Stoffgehalt BAXERO® enthält < 0,09% aktives/freies Chlor (siehe 3.2) 2.1.1. H290 Korrosiv gegen Metalle BAXERO® kann gegenüber Metallen korrosiv sein
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Stoffe) / Richtlinie 1999/45/EG (Gemische): Keine Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung enthält: entfällt
Gefahrenhinweise
R-Sätze Keine
Sicherheitshinweise
S-Sätze Keine Weitere Kennzeichnungselemente: Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB