Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-534-9/5873-54-1
Name der Chemikalie
2,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
N/A
EC/CAS
219-799-4/2536-05-2
Name der Chemikalie
2,2’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-06
Produktidentifikator
Hranipur 05
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Verwendung Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Hranipex Czech Republic k.s
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hranipex Czech Republic k.s
E-Mail-Addresse
info@hranipex.de, hranipex@hranipex.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht Haut- und Augenreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat; 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat; 2,2'- Methylendiphenyldiisocyanat
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 - Einatmen von Dämpfe vermeiden. P280 - Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille tragen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P342+P311 - Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Klassifizierung : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. führen
PBT
noch nicht eingestuft noch nicht eingestuft Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat (5873-54-1) noch nicht eingestuft 2,2'-diisocyanat (2536-05-2)
vPvB
noch nicht eingestuft Komponente o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat; noch nicht eingestuft 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethan- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 4,4'-diisocyanat (101-68-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2,2'-Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethan- noch nicht eingestuft Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.