Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
75-85
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
<2.5
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0.1
Allgemeine Information
Version
05
Überarbeitet am
2018-04-19
Produktidentifikator
C6656Series
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Tintenstrahldruck
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 89 1 92 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HP Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
hpcustomer.inquiries@hp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
OSHA Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Enthält
2-Pyrrolidon, 3-Benzisothiazolinon, Isopropyalkohol, Wasser Benzisothiazolon. Kann eine allergische Reaktion auslösen
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
P233 Behälter dicht geschlossen halten. P241 Explosionssichere elektrische/Belüftungs-/Beleuchtungsanlagen einsetzen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Antwort
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
Steht nicht zur Verfügung.
2.3 Sonstige Gefahren
Für diese bestimmte Mischung sind keine Daten zur Toxizität verfügbar. Eine übermäßige Exposition kann durch Kontakte mit der Haut oder den Augen erfolgen. Bei normaler Handhabung ist keine Exposition durch Einatmen von Dämpfen oder Verschlucken zu erwarten. Carbon Black wurde von der IARC als Karzinogen der Gruppe 2B eingestuft (die Substanz ist möglicherweise für Menschen Krebs erregend). In dieser Zubereitung stellt Carbon Black aufgrund des gebundenen Zustandes kein Krebs erregendes Risiko dar. Keine der weiteren Komponenten
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung.