Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,036
Allgemeine Information
Version
22
Überarbeitet am
2026-05-06
Produktidentifikator
C2P23Series
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Tintenstrahldruck
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+1 760 710 0048
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HP Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
sustainability@hp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
OSHA Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Enthält
5,5-Dimethylimidazolidin-2,4-dion, Reaktionsprodukte mit Oxiran Biozide Benzisothiazolinon
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
EUH451 Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Benzisothiazolinon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Exposition kann durch Kontakt mit der Haut oder den Augen oder durch Verschlucken oder Einatmen erfolgen. Carbon Black wurde von der IARC als Karzinogen der Gruppe 2B eingestuft (die Substanz ist möglicherweise für Menschen Krebs erregend). In dieser Zubereitung stellt Carbon Black aufgrund des gebundenen Zustandes kein Krebs erregendes Risiko dar. Für diese bestimmte Mischung sind keine Daten zur Toxizität verfügbar. Keine der weiteren Komponenten in dieser Zubereitung wurde nach den Richtlinien von ACGIH, EU, IARC, MAK,
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) 1272/2008. Umweltgefahren Sehr langlebig und sehr mobil Classified EUH451 - Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.