Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,036
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
<0,0015
Allgemeine Information
Version
01
Überarbeitet am
2024-03-21
Produktidentifikator
7FP22Series
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Steht nicht zur Verfügung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+1 760 710 0048
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HP Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
sustainability@hp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
OSHA Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Steht nicht zur Verfügung.
Antwort
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
Steht nicht zur Verfügung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Benzisothiazolinon sowie eine Mischung aus Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält
Biozide Benzisothiazolinon und eine Mischung aus Chlormethylisothiazolinon und Enthät Biozide: Benzisothiazolinone and eine Mischung aus Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolino.
2.3 Sonstige Gefahren
Carbon Black wurde von der IARC als Karzinogen der Gruppe 2B eingestuft (die Substanz ist möglicherweise für Menschen Krebs erregend). In dieser Zubereitung stellt Carbon Black aufgrund des gebundenen Zustandes kein Krebs erregendes Risiko dar. Keine der weiteren Komponenten in dieser Zubereitung wurde nach den Richtlinien von ACGIH, EU, IARC, MAK,
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) 1272/2008.