Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-16
Produktidentifikator
W9025MC
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Tonerpräparat, das in Druckern der Serie HP LaserJet Managed MFP E72525, HP LaserJet Managed MFP E72530, HP LaserJet Managed MFP E72535 verwendet wird
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
NOTRUFNUMMERN:
+32 (0) 70245245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HP Belgium BVBA
E-Mail-Addresse
hpcustomer.inquiries@hp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Keine
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Dieses Gemisch erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Kein(e)
Verhütung
Steht nicht zur Verfügung.
Antwort
Steht nicht zur Verfügung.
Lagerung
Steht nicht zur Verfügung.
Entsorgung
Steht nicht zur Verfügung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keine.
2.3 Sonstige Gefahren
Carbon Black wurde von der IARC als Karzinogen der Gruppe 2B eingestuft (die Substanz ist möglicherweise für Menschen Krebs erregend). In dieser Zubereitung stellt Carbon Black aufgrund des gebundenen Zustandes kein Krebs erregendes Risiko dar. Titandioxid wird von der IARC als ein Karzinogen der Gruppe 2B eingestuft. Dies bedeutet, dass keine hinreichenden Belege für eine krebserregende Wirkung beim Menschen vorliegen. Versuche haben jedoch hinreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren ergeben. Titandioxid in dieser Zusammensetzung weist aufgrund seiner gebundenen Form dieses Risiko der Krebserzeugung nicht auf. Keine der weiteren Komponenten in dieser Zubereitung wurde nach den Richtlinien von ACGIH, EU, IARC, MAK, NTP oder OSHA als Karzinogen eingestuft. In dieser Zubereitung sind keine Komponenten enthalten, die nach der Verordnung (EG) 1907/2006 als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) eingestuft werden.