Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-25
Produktidentifikator
Ti-Bootslack glänzend RAL 9010
Stoffname
Ti-Bootslack glänzend RAL 9010
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsmittel lösemittelhaltig, Verwendung lt. Technischem Merkblatt
Herstellername
Schulz GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HORNBACH-Baumarkt-AG
E-Mail-Addresse
info@schulz-farben.de, qualitaetsmanagement@hornbach.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Flam. Liq. 3 / H226 Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Aquatic Chronic 3 / H412 Gewässergefährdend Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P370 + P378 Bei Brand: Trockenlöschpulver oder Sand zum Löschen verwenden. P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501.W1 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß nationalen behördlichen Bestimmungen zuführen
Enthält
nicht anwendbar
Ergänzende Gefahrenhinweise
nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine "sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >=0,1 %, veröffentlicht durch die European Chemical Agency (EChA) gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.