Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-18
Produktidentifikator
Hornbach Holzwurm Ex
Hersteller / Lieferant
HORNBACH Baumarkt AG
NOTRUFNUMMERN:
GIZ NORD +49 (0)551-19240 (24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HORNBACH Baumarkt AG
E-Mail-Addresse
qualitaetsmanagement@hornbach.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2 ; Verursacht schwere Augenreizung. Aquatic Acute 1 ; H400 - Gewässergefährdend : Akut 1 ; Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 ; H410 - Gewässergefährdend : Chronisch 1 ; Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Umwelt (GHS09) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
M-PHENOXYBENZYL-3-(2,2-DICHLORVINYL)-2,2- DIMETHYLCYCLOPROPANCARBOXYLAT. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.