Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-02-12
Produktidentifikator
160-22(ORP Standard solution powder)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
ORP-Standardlösung Pulver
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 231 9071 2971
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HORIBA Advanced Techno, Co., Ltd
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Produkt definition
Gemisch
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
100 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter dermaler akuter Toxizität 100 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter inhalativer akuter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht : Enthält 100 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Giftig bei Verschlucken.
Verhütung
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch gründlich waschen.
Antwort
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Unter Verschluss aufbewahren. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Kann in Luft brennbare Staubkonzentrationen bilden.