Allgemeine Information
Version
1.8
Überarbeitet am
2025-07-30
Produktidentifikator
Diethyl ether
1.2 Chemische Bezeichnung:
Diethylether; Ether
CAS-Nr.
60-29-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1-303-389-1414
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Honeywell Specialty
E-Mail-Addresse
SafetyDataSheet@solstice.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H224, H302, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H224
Extremely flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Aspirationsgefahr beim Verschlucken - kann in die Lungen gelangen und diese schädigen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Akute Toxizität Kategorie 4 - Oral H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Zentralnervensystem H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.