Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-751-6/71-36-3
Name der Chemikalie
1-butanol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.6
Überarbeitet am
2025-07-30
Produktidentifikator
1-Butanol, reference material
1.2 Chemische Bezeichnung:
Butan-1-ol; n-Butanol; n-Butylalkohol
CAS-Nr.
71-36-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1-303-389-1414
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Honeywell Specialty
E-Mail-Addresse
SafetyDataSheet@solstice.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302, H315, H318, H335, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Wiederholte und andauernde Einwirkung der Lösemittel kann Gehirn- und Nervenschäden verursachen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Akute Toxizität Kategorie 4 - Oral H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Zentralnervensystem H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Atmungssystem H335 Kann die Atemwege reizen.