Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-10-14
Produktidentifikator
Salzsäure min. 32%
CAS-Nr.
7647-01-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisch-Technische Anwendung Herstellung von Halbleiterbauelementen Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Honeywell International Inc
E-Mail-Addresse
info@steiner-chemie.de, SafetyDataSheet@Honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv gegenüber Metallen 1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Ätzwirkung auf die Haut 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition 3 H335 Kann die Atemwege reizen. EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Ätzend C Ätzend R34 Verursacht Verätzungen. Reizend Xi Reizend R37 Reizt die Atmungsorgane.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
R-Sätze
R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane.
S-Sätze
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salzsäure
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche Gesundheitsschäden Haut Verursacht Verätzungen der Haut. Augen Verätzt die Augen Dämpfe, die bei der Verarbeitung auftreten, können die Atmungsorgane und die Augen reizen. Verschlucken Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Einatmen Der Dampf ist äußerst reizend. Eingeatmete ätzende Substanzen können zu einem toxischen Lungenödem führen. Chronische Exposition Schädigt möglicherweise die Zähne. Atmungsstörungen Pneumonie Weitere Information Stark ätzend und gewebezerstörend. Mögliche Wirkungen auf die Umwelt Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.