Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-22
Produktidentifikator
Holzanzünder einfach
CAS-Nr.
67701-03-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anzündhilfe für den privaten Gebrauch Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zu irgendeiner anderen industriellen, gewerblichen Verwendung oder Verwendung durch den Verbraucher als den vorstehend identifizierten Verwendungen ist dieses Produkt nicht empfohlen
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin (24h): + 49 (0)30 3068 6700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Holzkohlewerk Lüneburg
E-Mail-Addresse
info@holzkohlewerk.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Grillanzündhilfe nach EN 1860-3:2003. Die Anzündhilfe muss vor dem Auflegen des Grillguts vollständig abgebrannt sein. Der Barbecue-Brennstoff muss mit einer Ascheschicht bedeckt sein. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.