PREMIUM SHAMPOO RAIL F1

hollu Systemhygiene GmbH

Überarbeitet am : 2015-06-11

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

7664-93-9

Name der Chemikalie

sulphuric acid

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

144-62-7

Name der Chemikalie

oxalic acid

Konzentration

N/A

EC/CAS

7664-38-2

Name der Chemikalie

phosphoric acid

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

205-634-3

Name der Chemikalie

Oxalic acid, its esters and alkaline salts

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-06-11

Produktidentifikator

PREMIUM SHAMPOO RAIL F1

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Reiniger

NOTRUFNUMMERN:

Vergiftungsinformationszentrale Wien - AUSTRIA

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004 M009 T031

Unternehmensinformationen

Unternehmen

hollu Systemhygiene GmbH

E-Mail-Addresse

E-Box@hollu.com

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Oxalsäure Schwefelsäure Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec-Alkylderivate

R-Sätze

38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Aerosol nicht einatmen 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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