Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-634-3
Name der Chemikalie
Oxalic acid, its esters and alkaline salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-11
Produktidentifikator
PREMIUM SHAMPOO RAIL F1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungsinformationszentrale Wien - AUSTRIA
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
hollu Systemhygiene GmbH
E-Mail-Addresse
E-Box@hollu.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Oxalsäure Schwefelsäure Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec-Alkylderivate
R-Sätze
38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Aerosol nicht einatmen 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *