HOCHGLANZ-UNIVERSALSHAMPOO F8

hollu Systemhygiene GmbH

Überarbeitet am : 2015-06-10

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

68584-22-5

Name der Chemikalie

Benzenesulfonic acid, C10-16-alkyl derivs

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

1310-73-2

Name der Chemikalie

sodium hydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

55965-84-9

Name der Chemikalie

Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-185-5

Name der Chemikalie

Potassium or sodium hydroxide (20)

Konzentration

N/A

EC/CAS

220-239-6

Name der Chemikalie

Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-06-10

Produktidentifikator

HOCHGLANZ-UNIVERSALSHAMPOO F8

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Autoshampoo

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

hollu Systemhygiene GmbH

E-Mail-Addresse

E-Box@hollu.com

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3- on [EG nr. 220-239-6] (3:1)

R-Sätze

41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Aerosol nicht einatmen 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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