Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-115-0/2372-82-9
Name der Chemikalie
N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine
Konzentration
<1% 5-15% <5%
EC/CAS
500-212-8/68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
1-5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-10-20
Produktidentifikator
Glasspültabs
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Geschirrspülmittel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Höller-Chemie
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkohol, C16-18, ethoxyliert 11EO Benzolsulfonsäure, C 10-13-Alkylderivate,Natriumsalze N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sonderabfälle zuführen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) · Sonstige Hinweise: Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Detergenzien Verordnung 648/2004/EG Anhang VII zu beachten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar