Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-10-20
Produktidentifikator
Bürstenrein/ Sanitizer Powder (I)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bürstenreiniger Bierschleimlöser
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Höller-Chemie
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dinatriummetasilikat Benzolsulfonsäure, C 10-13-Alkylderivate,Natriumsalze
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. · Sonstige Hinweise: Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Detergenzien Verordnung 648/2004/EG Anhang VII zu beachten. Die Verpackung ist mit einem tastbaren Warnzeichen und einem kindersicheren Verschluss gemäß Verordnung 1272/2008/EG Anhang II zu versehen, wenn das Produkt im Einzelhandel angeboten wird.
2.3 Sonstige Gefahren
Wässrige Lösungen reagieren basisch
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar