Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
>=90-<100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-04
Produktidentifikator
Natriumcarbonat (Soda ) leicht
Stoffname
Natriumcarbonat
CAS-Nr.
497-19-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119485498-19-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Glasindustrie, Detergens, Chemische Industrie im Allgemeinen, Metallurgie, Abgasbehandlung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HÖFER CHEMIE GmbH
E-Mail-Addresse
olivier.hoefer@hoefer-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
800000000109 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Augenreizung Kategorie 2 --- H319 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Achtung
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumcarbonat
2.3 Sonstige Gefahren
800000000109 / Version 9.0 Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.