Li-Ion Battery 3Plus

Hilti (Schweiz) AG

Überarbeitet am : 2015-01-28

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Allgemeine Information

Version

tiberarbeitet am

Überarbeitet am

2015-01-28

Produktidentifikator

Li-Ion Battery 3Plus

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

/ des Gemisches Wiederaufladbarer Lithium Ionen Akku-Pack

NOTRUFNUMMERN:

0041 / 44 251 51 51

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004 M009 M010

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hilti (Schweiz) AG

E-Mail-Addresse

info@hilti.ch, hse@hilti.com

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.3 Sonstige Gefahren

Die Inhaltsstoffe der Batterie sind in hermetisch versiegelten Metallbehaltern untergebracht, die so konzipiert sind, daB sie den Temperaturen und Driicken bei normaler Nutzung standhalten. Als Folge besteht wahrend der normalen Nutzung weder eine Entztindungs- oder Explosionsgefahr noch die Gefahr von auslaufenden Inhaltsstoffen. Falls die Batteriepole in Kontakt mit anderen Metallen kommen, kann Warme erzeugt werden oder ein Elektrolytleck entstehen. Elektrolyt ist eine entflammbare Substanz. Im Falle eines Elektrolytlecks entfernen Sie den Akkupack sofort aus der Nahe offener Flammen. Bei missbrauchlicher Verwendung des Akkupacks mit zusatzlicher elektrischer Last, Feuer oder mechanischen StéBen, 6ffnet sich eine Druck-Entlastungs6ffnung. Im Extremfall bricht das Akkugehause und die Inhaltsstoffe werden freigesetzt. Im Falle eines Brandes kénnen atzende Dampfe freigesetzt werden.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

‘Einstufung gem48 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GemaB REACH, Artikel 3 (3), stellt dieses Produkt / stellen diese Produkte ein Erzeugnis dar. Ein Erzeugnis unterliegt nicht der gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungspflicht. Das Produkt ist gemal3 CLP-Verordnung nicht als gesundheits- oder umweltgefahrlich eingestuft.

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