Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
262-975-0/61788-44-1
Name der Chemikalie
Phenol, styrenated
Konzentration
5 - 10
EC/CAS
216-032-5/1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
<8
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
1 - 2.5
EC/CAS
213-048-4/919-30-2
Name der Chemikalie
3-aminopropyltriethoxysilane
Konzentration
1 - 2.5
Allgemeine Information
Version
1.12
Überarbeitet am
2023-10-17
Produktidentifikator
HIT-RE 500 V3, B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Datenblatt ausstellende Abteilung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6132-84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hilti Deutschland AG
E-Mail-Addresse
de.kundenservice@hilti.com, anchor.hse@hilti.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
2-Methyl-1,5-pentandiamin; Phenol, styrolisiert; m-Xylylendiamin; 3- Aminopropyltriethoxysilan
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin (15520-10-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Phenol, styrolisiert (61788-44-1)
PBT
noch nicht eingestuft
vPvB
noch nicht eingestuft m-Xylylendiamin (1477-55-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol (90-72-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 3-Aminopropyltriethoxysilan (919-30-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin(15520-10-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Phenol, styrolisiert(61788-44-1) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente m-Xylylendiamin(1477-55-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol(90-72-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 3-Aminopropyltriethoxysilan(919-30-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) GHS05 GHS07 Signalwort (CLP) Gefahr Enthält 2-Methyl-1,5-pentandiamin; Phenol, styrolisiert; m-Xylylendiamin; 3- Aminopropyltriethoxysilan Gefahrenhinweise (CLP) H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (CLP) P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3. Sonstige Gefahren Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin (15520-10-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Phenol, styrolisiert (61788-44-1) PBT: noch nicht eingestuft vPvB: noch nicht eingestuft m-Xylylendiamin (1477-55-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol (90-72-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 3-Aminopropyltriethoxysilan (919-30-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin(15520-10-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Phenol, styrolisiert(61788-44-1) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente m-Xylylendiamin(1477-55-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol(90-72-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 3-Aminopropyltriethoxysilan(919-30-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar 3.2. Gemische Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 2-Methyl-1,5-pentandiamin CAS-Nr.: 15520-10-2 25 – 35 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=1170 EG-Nr.: 239-556-6 mg/kg Körpergewicht) REACH-Nr.: 01-2119976310- Acute Tox. 4 (Dermal), H312 (ATE=1100 41 mg/kg Körpergewicht) Acute Tox. 4 (Inhalativ: Staub, Nebel), H332 (ATE=4,9 mg/l/4h) Skin Corr. 1A, H314 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Phenol, styrolisiert CAS-Nr.: 61788-44-1 5 – 10 Skin Irrit. 2, H315 Stoff, der endokrinschädliche Eigenschaften aufweist EG-Nr.: 262-975-0 Skin Sens. 1A, H317 REACH-Nr.: 01-2119979575- Aquatic Acute 1, H400 18 Aquatic Chronic 2, H411 m-Xylylendiamin CAS-Nr.: 1477-55-0 5 – <8 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=930 EG-Nr.: 216-032-5 mg/kg Körpergewicht) REACH-Nr.: 01-2119480150- Acute Tox. 4 (Inhalativ: Staub, Nebel), 50 H332 (ATE=1,34 mg/l/4h) Skin Corr. 1B, H314 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1B, H317 Aquatic Chronic 3, H412 EUH071 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol CAS-Nr.: 90-72-2 1 – 2.5 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=500 EG-Nr.: 202-013-9 mg/kg Körpergewicht) EG Index-Nr.: 603-069-00-0 Skin Irrit. 2, H315 REACH-Nr.: 01-2119560597- Eye Irrit. 2, H319 27 Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 3-Aminopropyltriethoxysilan CAS-Nr.: 919-30-2 1 – 2.5 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=1491,5 EG-Nr.: 213-048-4 mg/kg Körpergewicht) EG Index-Nr.: 612-108-00-0 Skin Corr. 1B, H314 REACH-Nr.: 01-2119480479- Eye Dam. 1, H318 24 Skin Sens. 1B, H317 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Mit viel Wasser/…/waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Einen Augenarzt aufsuchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken Kein Erbrechen auslösen. Mund ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt Verursacht schwere Augenschäden. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Schaum. Trockenlöschpulver. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl. Sand. Ungeeignete Löschmittel Keinen starken Wasserstrahl benutzen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall Bei thermischer Zersetzung entsteht: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung