HIT-RE 500 V3, B

Hilti Deutschland AG

Überarbeitet am : 2023-10-17

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

262-975-0/61788-44-1

Name der Chemikalie

Phenol, styrenated

Konzentration

5 - 10

Aufgeführt in

EC/CAS

216-032-5/1477-55-0

Name der Chemikalie

1,3-benzenedimethanamine

Konzentration

<8

Aufgeführt in

EC/CAS

202-013-9/90-72-2

Name der Chemikalie

2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol

Konzentration

1 - 2.5

Aufgeführt in

EC/CAS

213-048-4/919-30-2

Name der Chemikalie

3-aminopropyltriethoxysilane

Konzentration

1 - 2.5

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

1.12

Überarbeitet am

2023-10-17

Produktidentifikator

HIT-RE 500 V3, B

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

Datenblatt ausstellende Abteilung

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0)6132-84463

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 M004 M009 M010 T031 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hilti Deutschland AG

E-Mail-Addresse

de.kundenservice@hilti.com, anchor.hse@hilti.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314, H317, H318, H335, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

Signalwort

Gefahr

Enthält

2-Methyl-1,5-pentandiamin; Phenol, styrolisiert; m-Xylylendiamin; 3- Aminopropyltriethoxysilan

Gefahrenhinweise

H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin (15520-10-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Phenol, styrolisiert (61788-44-1)

PBT

noch nicht eingestuft

vPvB

noch nicht eingestuft m-Xylylendiamin (1477-55-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol (90-72-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 3-Aminopropyltriethoxysilan (919-30-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin(15520-10-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Phenol, styrolisiert(61788-44-1) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente m-Xylylendiamin(1477-55-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol(90-72-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 3-Aminopropyltriethoxysilan(919-30-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) GHS05 GHS07 Signalwort (CLP) Gefahr Enthält 2-Methyl-1,5-pentandiamin; Phenol, styrolisiert; m-Xylylendiamin; 3- Aminopropyltriethoxysilan Gefahrenhinweise (CLP) H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (CLP) P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3. Sonstige Gefahren Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin (15520-10-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Phenol, styrolisiert (61788-44-1) PBT: noch nicht eingestuft vPvB: noch nicht eingestuft m-Xylylendiamin (1477-55-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol (90-72-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 3-Aminopropyltriethoxysilan (919-30-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente 2-Methyl-1,5-pentandiamin(15520-10-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Phenol, styrolisiert(61788-44-1) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente m-Xylylendiamin(1477-55-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol(90-72-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 3-Aminopropyltriethoxysilan(919-30-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar 3.2. Gemische Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 2-Methyl-1,5-pentandiamin CAS-Nr.: 15520-10-2 25 – 35 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=1170 EG-Nr.: 239-556-6 mg/kg Körpergewicht) REACH-Nr.: 01-2119976310- Acute Tox. 4 (Dermal), H312 (ATE=1100 41 mg/kg Körpergewicht) Acute Tox. 4 (Inhalativ: Staub, Nebel), H332 (ATE=4,9 mg/l/4h) Skin Corr. 1A, H314 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Phenol, styrolisiert CAS-Nr.: 61788-44-1 5 – 10 Skin Irrit. 2, H315 Stoff, der endokrinschädliche Eigenschaften aufweist EG-Nr.: 262-975-0 Skin Sens. 1A, H317 REACH-Nr.: 01-2119979575- Aquatic Acute 1, H400 18 Aquatic Chronic 2, H411 m-Xylylendiamin CAS-Nr.: 1477-55-0 5 – <8 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=930 EG-Nr.: 216-032-5 mg/kg Körpergewicht) REACH-Nr.: 01-2119480150- Acute Tox. 4 (Inhalativ: Staub, Nebel), 50 H332 (ATE=1,34 mg/l/4h) Skin Corr. 1B, H314 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1B, H317 Aquatic Chronic 3, H412 EUH071 2,4,6-Tris(dimethylaminomehtyl)phenol CAS-Nr.: 90-72-2 1 – 2.5 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=500 EG-Nr.: 202-013-9 mg/kg Körpergewicht) EG Index-Nr.: 603-069-00-0 Skin Irrit. 2, H315 REACH-Nr.: 01-2119560597- Eye Irrit. 2, H319 27 Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 3-Aminopropyltriethoxysilan CAS-Nr.: 919-30-2 1 – 2.5 Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=1491,5 EG-Nr.: 213-048-4 mg/kg Körpergewicht) EG Index-Nr.: 612-108-00-0 Skin Corr. 1B, H314 REACH-Nr.: 01-2119480479- Eye Dam. 1, H318 24 Skin Sens. 1B, H317 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Mit viel Wasser/…/waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Einen Augenarzt aufsuchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken Kein Erbrechen auslösen. Mund ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt Verursacht schwere Augenschäden. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Schaum. Trockenlöschpulver. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl. Sand. Ungeeignete Löschmittel Keinen starken Wasserstrahl benutzen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall Bei thermischer Zersetzung entsteht: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

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