Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-327-6/94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
<15
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2022-08-11
Produktidentifikator
HIT-1, B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Datenblatt ausstellende Abteilung
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hilti Deutschland AG
E-Mail-Addresse
de.kundenservice@hilti.com, anchor.hse@hilti.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Enthält
Dibenzoylperoxid
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
2.3 Sonstige Gefahren
Komponente Dibenzoylperoxid (94-36-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Dibenzoylperoxid(94-36-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) GHS07 GHS09 Signalwort (CLP) Achtung Enthält Dibenzoylperoxid Gefahrenhinweise (CLP) H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (CLP) P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3. Sonstige Gefahren Komponente Dibenzoylperoxid (94-36-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Dibenzoylperoxid(94-36-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar 3.2. Gemische Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Dibenzoylperoxid CAS-Nr. 94-36-0 5 – <15 Org. Perox. B, H241 Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (DE) EG-Nr. 202-327-6 Eye Irrit. 2, H319 EG Index-Nr. 617-008-00-0 Skin Sens. 1, H317 REACH-Nr 01-2119511472- Aquatic Acute 1, H400 (M=10) 50 Aquatic Chronic 1, H410 (M=10) Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Einatmen von Frischluft gewährleisten. Betroffene Person ausruhen lassen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Mit viel Wasser/…/waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltenden Schmerzen oder Rötung, ärztliche Hilfe herbeiholen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken Mund ausspülen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kein Erbrechen auslösen. Notärztliche Hilfe herbeirufen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt Kann schwere Reizung verursachen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Sand. Ungeeignete Löschmittel Keinen starken Wasserstrahl benutzen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall Bei thermischer Zersetzung entsteht: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Löschanweisungen Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim Bekämpfen von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser in die Umwelt vermeiden (verhindern). Schutz bei der Brandbekämpfung Umgebungsluft-unabhängiges Atemschutzgerät. Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz betreten. ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Allgemeine Maßnahmen Von verschüttetem Material geht möglicherweise Rutschgefahr aus. 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal Notfallmaßnahmen Unbeteiligte Personen evakuieren. 6.1.2. Einsatzkräfte Schutzausrüstung Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Reinigungspersonal mit geeignetem Schutz ausstatten. Notfallmaßnahmen Umgebung belüften. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls die Flüssigkeit in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Zur Rückhaltung Verschüttete Mengen aufnehmen. Reinigungsverfahren Dieser Stoff und sein Behälter müssen sicher und gemäß den lokalen Vorschriften entsorgt werden. Das Produkt mechanisch aufnehmen. Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Sonstige Angaben Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung". Weitere Angaben siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Persönliche Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Prozessbereich mit guter Be- und Entlüftung ausstatten um die Bildung von Dämpfen zu vermeiden. Hygienemaßnahmen Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Unverträgliche Produkte Starke Basen. Starke Säuren. Unverträgliche Materialien Zündquellen. Direkte Sonnenbestrahlung. Lagertemperatur 5 – 25 °C Wärme- oder Zündquellen Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine weiteren Informationen verfügbar ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.1.1. Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte Zusätzliche Hinweise Die Konsistenz des Produktes ist pastös. Expositionsgrenzwerte zu einatembaren Stäuben