DX-Cartridge Clean-Tec

Hilti Deutschland AG

Überarbeitet am : 2021-10-21

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GHS01
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

9004-70-0

Name der Chemikalie

Nitrocellulose

Konzentration

5-17

EC/CAS

200-240-8/55-63-0

Name der Chemikalie

Nitroglycerin; Propane-1,2,3-triyl trinitrate

Konzentration

2-7

EC/CAS

204-539-4/122-39-4

Name der Chemikalie

Diphenylamine    

Konzentration

0.1-1

EC/CAS

231-159-6/7440-50-8

Name der Chemikalie

Copper

Konzentration

0 - 1

EC/CAS

231-175-3/7440-66-6

Name der Chemikalie

Zinc

Konzentration

0 - 1

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

3.6

Überarbeitet am

2021-10-21

Produktidentifikator

DX-Cartridge Clean-Tec

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

Datenblatt ausstellende Abteilung

NOTRUFNUMMERN:

+41 44 251 51 51

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS01 M003 M004 T013

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hilti Deutschland AG

E-Mail-Addresse

de.kundenservice@hilti.com, df-hse@hilti.com

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Keine weiteren Informationen verfügbar

Gefahrenpiktogramme

GHS01

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H204 - Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke

Sicherheitshinweise

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, offenen Flammen, Funken fernhalten. Nicht rauchen. P250 - Nicht stoßen, reiben, schleifen. P280 - Augenschutz tragen. P372 - Explosionsgefahr bei Brand. P370+P380+P375 - Bei Brand Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P401 - Gemäß den örtlichen Vorschriften für explosionsgefährdete Stoffe aufbewahren

Weitere Informationen

Kategorie des pyrotechnischen Gegenstandes Sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 (BAM EG-Baumusterprüfbescheinigung Nr. 0589.PYR.3800/12 bzw. 0589.PYR.3804/12)

2.3 Sonstige Gefahren

Andere Gefahren, die zu keiner Klassifizierung Dieses Erzeugnis enthält gefährliche Stoffe oder Gemische, die unter normalen oder führen vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht freigesetzt werden. Das Delaborieren des Erzeugnisses ist verboten!. Von Zündquellenfernhalten (einschließlich elektrostatischer Entladungen). Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Komponente Nitrozellulose (9004-70-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Glycerintrinitrat (55-63-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Diphenylamin (122-39-4) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Kupfer (7440-50-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Tetrazen (109-27-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Zink (7440-66-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Nitrozellulose(9004-70-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Glycerintrinitrat(55-63-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Diphenylamin(122-39-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Kupfer(7440-50-8) ED: noch nicht eingestuft Tetrazen(109-27-3) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Zink(7440-66-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

(Anhang II der REACH-Verordnung) Explosive Stoffe, Unterklasse 1.4 H204 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente

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