CF I 500

Hilti Deutschland AG

Überarbeitet am : 2026-05-04

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GHS02 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

618-498-9/9016-87-9

Name der Chemikalie

4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)

Konzentration

25 - 60

EC/CAS

287-477-0/85535-85-9

Name der Chemikalie

Alkanes, C14-17, chloro

Konzentration

14-17

EC/CAS

200-857-2/75-28-5

Name der Chemikalie

iso-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

5 - 25

EC/CAS

203-448-7/106-97-8

Name der Chemikalie

n-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

5 - 25

Allgemeine Information

Version

4.0

Überarbeitet am

2026-05-04

Produktidentifikator

CF I 500

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Verwendungen Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

Datenblatt ausstellende Abteilung

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0)6132-84463

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS08 M004 M009 M010 T017 T020

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hilti Deutschland AG

E-Mail-Addresse

de.kundenservice@hilti.com, product.compliance-fire.protection@hilti.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H222, H229, H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H362, H373, H413

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H222

Extremely flammable aerosol

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS08

Signalwort

Gefahr

Enthält

4,4'-Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe; Chloralkane, C14-17; Reaktionsprodukte von Phosphoryltrichlorid und 2-Methyloxiran

Gefahrenhinweise

H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H362 - Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H413 - Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. EUH441 - Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an

Sicherheitshinweise

P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Behälter steht unter Druck Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 - Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen

Weitere Informationen

Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen

2.3 Sonstige Gefahren

Enthält PBT und vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe (9016-87-9) Dimethylether (115-10-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Isobutan (75-28-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Butan (106-97-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Propan (74-98-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Komponente Chloralkane, C14-17 (85535-85-9) Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII halogenated polyetherpolyol (86675-46-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Reaktionsprodukte von Phosphoryltrichlorid und 2- Methyloxiran (1244733-77-4) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe (9016-87-9) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Reaktionsprodukte von Phosphoryltrichlorid und 2- Methyloxiran (1244733-77-4) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Chloralkane, C14-17 (85535-85-9) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Dimethylether (115-10-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Isobutan (75-28-5) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Butan (106-97-8) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Propan (74-98-6) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. halogenated polyetherpolyol (86675-46-9) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar EUH441 Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie, Wirkungen auf/über Laktation H362 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 4 H413 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar

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