Allgemeine Information
Version
5.19
Überarbeitet am
2025-10-24
Produktidentifikator
Li-Ion Batteries >100 Wh
1.3 Synonyme:
Hilti B 18 / 5.2 Li-Ion (01), Hilti B 22 / 5.2 Li-Ion (01), Hilti B 22 / 8.0 Li-Ion (01), Hilti B 36 / 3.0 Li-Ion (01), Hilti B 36 / 3.3 Li-Ion (01), Hilti B 36 / 3.9 Li-Ion (01), Hilti B 36 / 5.2 Li-Ion (01), Hilti B 36 / 6.0 Li-Ion (01), Hilti B 36 / ...
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wiederaufladbarer Lithium Ionen Akku-Pack für Elektrowerkzeuge
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Verwendungen
Hersteller / Lieferant
Datenblatt ausstellende Abteilung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6132-84463, +32 70 245...
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hilti Belgium N.V.
E-Mail-Addresse
product.compliance-power.tools@hilti.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Andere Gefahren
Die Inhaltsstoffe der Batterie sind in hermetisch versiegelten Metallbehältern untergebracht, die so konzipiert sind, daß sie den Temperaturen und Drücken bei normaler Nutzung standhalten. Als Folge besteht während der normalen Nutzung weder eine Entzündungs- oder Explosionsgefahr noch die Gefahr von auslaufenden Inhaltsstoffen. Falls die Batteriepole in Kontakt mit anderen Metallen kommen, kann Wärme erzeugt werden oder ein Elektrolytleck entstehen. Elektrolyt ist eine entflammbare Substanz. Im Falle eines Elektrolytlecks entfernen Sie den Akkupack sofort aus der Nähe offener Flammen. Bei missbräuchlicher Verwendung des Akkupacks mit zusätzlicher elektrischer Last, Feuer oder mechanischen Stößen, öffnet sich eine Druck-Entlastungsöffnung. Im Extremfall bricht das Akkugehäuse und die Inhaltsstoffe werden freigesetzt. Im Falle eines Brandes können ätzende Dämpfe freigesetzt werden. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar