HVU2 M8 - M30

Hilti Austria Ges. m.b.H

Überarbeitet am : 2022-01-10

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GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

218-218-1/2082-81-7

Name der Chemikalie

methacrylic acid, diester with 1,4-butanediol

Konzentration

3 - 5

Aufgeführt in

EC/CAS

202-327-6/94-36-0

Name der Chemikalie

Dibenzoyl peroxide

Konzentration

<1.5

EC/CAS

201-545-9/84-61-7

Name der Chemikalie

Di-cyclohexyl phthalate(DCHP),5

Konzentration

1 - 3

Allgemeine Information

Version

2.2

Überarbeitet am

2022-01-10

Produktidentifikator

HVU2 M8 - M30

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Verbundankerpatrone für Verankerungen in Beton

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Nur für den gewerblichen Gebrauch

Hersteller / Lieferant

Datenblatt ausstellende Abteilung

NOTRUFNUMMERN:

+41 44 251 51 51, +43 1 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS08 GHS09 M004 M009 M010 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hilti Austria Ges. m.b.H

E-Mail-Addresse

anchor.hse@hilti.com, hiltiaustria@hilti.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Enthält

Dibenzoylperoxid, Dicyclohexylphthalat, 2-Propenoic acid, 2-methyl-, monoester with 1,2- propanediol, 1,4-Butandiol-dimethacrylat

Gefahrenhinweise

H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Sicherheitshinweise

P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen

Weitere Informationen

Nur für gewerbliche Anwender

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Komponente 2-Propenoic acid, 2-methyl-, monoester with 1,2- propanediol (27813-02-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 1,4-Butandiol-dimethacrylat (2082-81-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dibenzoylperoxid (94-36-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dicyclohexylphthalat (84-61-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Diisopropanol-p-toluidin (38668-48-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente 2-Propenoic acid, 2-methyl-, monoester with 1,2- propanediol(27813-02-1) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. 1,4-Butandiol-dimethacrylat(2082-81-7) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Dibenzoylperoxid(94-36-0) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Dicyclohexylphthalat(84-61-7) Der Stoff ist aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Diisopropanol-p-toluidin(38668-48-3) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemische/Stoffe: SDB EU > 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830, 2020/878 (Anhang II der REACH-Verordnung) Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360D Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar

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