Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
269-822-7/68334-30-5
Name der Chemikalie
Fuels, diesel, except if the full refining history is known and it can be shown that the substance from which it is produced is not a carcinogen
Konzentration
≤70 649-224- 00-6
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
<8 601-052- 00-2
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-21
Produktidentifikator
Diesel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vertrieb des Stoffs
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird Nicht als Reinigungsmittel verwenden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HGM Energy GmbH
E-Mail-Addresse
info@hgm-energy.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H332, H351, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Akute Toxizität bei Inhalation - Dampf Kategorie 4 H332 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 Karzinogenität Kategorie 2 H351 Aspirationstoxizität Kategorie 1 H304 Spezifische Zielorgan-Toxizität wiederholte Exposition Kategorie 2 H373 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 H411 Der vollständige Wortlaut der H- und P-Sätze ist in Abschnitt 16 widergegeben.
2.2. Kennzeichnungselemente
EG 1272/2008) Dieselkraftstoff
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen (Knochenmark, Leber, Thymus) bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten Deponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Physikalisch-chemische Oberhalb des Flammpunktes kann das Produkt mit Luft entzündliche Eigenschaften Gemische bilden. In Gegenwart heißer Stellen besteht unter bestimmten Bedingungen beim unbeabsichtigten Freisetzen von Dämpfen oder bei Produktaustritt unter Druck besondere Entzündungs- und Explosionsgefahr Gesundheitsgefährdende Dieses Produkt enthält erhöhte Anteile polycyclischer aromatischer Eigenschaften Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen einige in experimentellen Studien Hautkrebs ausgelöst haben. Hinweis: Hochdruckanwendungen Einspritzung durch die Haut aufgrund von Kontakt mit einem unter hohem Druck stehenden Produkt ist ein größerer medizinischer Notfall. Siehe Hinweise für Ärzte im Abschnitt „Maßnahmen bei Notfällen“ in diesem Sicherheitsdatenblatt. Anhaltender oder wiederholter Hautkontakt kann Reizungen verursachen. Dämpfe oder Nebel reizen die Schleimhäute und besonders die Augen. Kann Depression des Zentralnervensystems mit Übelkeit, Kopfschmerzen, Benommenheit, Erbrechen und Koordinationsstörungen bewirken. Beim Verschlucken kann das Produkt auf Grund seiner sehr niedrigen Viskosität in die Lungen gelangen und innerhalb kurzer Zeit zur Entwicklung ernster Lungenschäden führen (der Patient ist für 48 h medizinisch zu überwachen). Dieselkraftstoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII EG 1907/2006.