Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1675-54-3
Name der Chemikalie
2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane
Konzentration
N/A
EC/CAS
2425-79-8
Name der Chemikalie
1,4-butanediol bis(2,3-epoxypropyl)ether
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-08-08
Produktidentifikator
EPIKOTE Resin MGS LR 385
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharzsysteme
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hexion B.V
E-Mail-Addresse
4information@hexion.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H341, H361fd, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr./Irrit. 2 H315 Eye Dam./Irrit. 2 H319 Skin Sens. 1 H317 Muta. 2 H341 Repr. 2 H361fd Aquatic Chronic 2 H411 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe anfordern. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Lagerung
Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bis(4,4'-glycidyloxyphenyl)-propan 1,2,3-Propantriol, Glycidylether
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.