Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
212-485-8/822-06-0
Name der Chemikalie
Hexamethylene diisocyanate
Konzentration
>=0,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-28
Produktidentifikator
Hesse HYDRO Härter HDR 71
Herstellername
Hesse GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
Germany: +49 (0) 2381 788-612
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hesse GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
ps@hesse-lignal.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H317, H332, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 3 H226 Acute Tox. 4 H332 Skin Sens. 1 H317 STOT SE 3 H335 Aquatic Chronic 3 H412 Das Produkt ist nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
VO(EG)1272/2008)
Enthält
Hexamethylen diisocyanat, oligomer; Hexamethylendiisocyanat Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Weitere Informationen
EUH204
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) betrachtet wird. Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) betrachtet wird (wenn nicht in Abschnitt 3 aufgeführt).