Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-138-9/1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
Überarbeitung vom
Überarbeitet am
2024-03-02
Produktidentifikator
Branntkalk
Stoffname
Calciumoxid
1.3 Synonyme:
Kalk, gebrannter Kalk, Branntkalk, ungelöschter Kalk, Baukalk, Chemiekalk, Stückkalk Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumoxid - CaO
CAS-Nr.
1305-78-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475325-36-0033
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
NOTRUFNUMMERN:
Europäische Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hermann Trollius GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung
Primäre Expositionswege
Inhalation
Weitere Informationen
Voller Wortlaut der Einstufung und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen erleichtert. P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Calciumoxid erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe. Sonstige Gefahren sind nicht bekannt. Calciumoxid weist keine endokrinschädlichen Eigenschaften auf und ist nicht aufgrund endokrinschädlicher Eigenschaften in die Liste gem. Art. 59 der Verordnung (EG)