Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-449-8/2768-02-7
Name der Chemikalie
Trimethoxyvinylsilane
Konzentration
≥0,1-<1%
Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2022-02-24
Produktidentifikator
OTTOCOLL M 580 Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
0049- (0)89- 192 40, 0043-1-40 6-43 43, 0049 (0)89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hermann Otto GmbH
E-Mail-Addresse
alois.parzinger@otto-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-(2-Aminoethylamino)-propyltrimethoxysilan 3-(Trimethoxysilyl)-propylamin
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P312 BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Enthält 3-(2-Aminoethylamino)-propyltrimethoxysilan, Trimethoxyvinylsilan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Während der Verarbeitung und Aushärtung des Materials werden chemische Stoffe in die Luft freigesetzt (siehe Punkt 11). Deshalb für gute Raumbelüftung und bei Bedarf für Absaugung sorgen. (Fortsetzung von Seite 1)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.