Contec Clean Star

Hermann Hartje KG

Überarbeitet am : 2017-03-06

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GHS02 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

203-692-4/109-66-0

Name der Chemikalie

pentane

Konzentration

10-30

Aufgeführt in

EC/CAS

203-777-6/67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

-2,5

EC/CAS

200-857-2/110-54-3

Name der Chemikalie

n-Hexan (790/2009)

Konzentration

30-40

EC/CAS

200-857-2/75-28-5

Name der Chemikalie

iso-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

10-15

EC/CAS

203-448-7/106-97-8

Name der Chemikalie

n-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

1-2

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-03-06

Produktidentifikator

Contec Clean Star

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Metallreinigungsmittel

Herstellername

Nacházel. s.r.o

NOTRUFNUMMERN:

+43 1 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Hermann Hartje KG

E-Mail-Addresse

info@hartje.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H222, H229, H304, H336, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H222

Extremely flammable aerosol

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1. Einstufung gemäß Verordnung EU Nr. 1272/2008 Aerosol 1 H222, H229 STOT SE 3 H336 Aquatic Chronic 3, H412 Asp. Tox. 1 H304 Vollständige Fassung der H-Sätze und Bedeutung der Abkürzungen der Gefahrenklassen gemäß (EG) Nr. 1272/2008 sind im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angeführt. Anmerkung zu der Einstufung: Anm.: Die Einstufung des Gemischs wurde auf dem Prinzip vorläufiger Vorsicht gegründet, die Berechnungsmethode berücksichtigte die Anforderungen der CLP-Verordnung für die Einstufung der Aerosole im Einklang mit Pkt. 1.1.3.7 Anhang I Teil 1 der CLP-Verordnung. 2.1.2 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Aerosoldosen stehen unter ständigem Druck! Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Beim Kontakt mit Luft kann es zur Bildung explosionsfähiger Gemische kommen. 2.1.3 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Gefriergefahr beim Kontakt mit flüssigem Gas. Dämpfe in höherer Konzentration können narkotische Wirkungen haben. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 2.1.4 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Umwelt Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Enthält organische Lösemittel. Beim Ausgießen ist das Eindringen ins Grundwasser zu verhindern. Als Aerosolprodukt stellt keine besondere Gefahr dar unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen an die Entsorgung (siehe Abschnitt 13) sowie die damit verbundenen nationalen oder lokalen Vorschriften eingehalten werden.

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GEFAHR H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P501 Behälter als gefährlichen Abfall der Entsorgung zuführen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Beinhaltet Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der EU-Verordnung 1907/2006.

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