Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
110-54-3
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-777-6
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-857-2
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-06
Produktidentifikator
Chain Star Extreme
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel für Ketten
Herstellername
Nacházel. s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hermann Hartje KG
E-Mail-Addresse
info@hartje.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H304, H315, H318, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1. Einstufung gemäß Verordnung EU Nr. 1272/2008 Aerosol 1 H222, H229 STOT SE 3 H336 Skin Irrit 2 H315 Eye Dam. 1 H318 Aquatic Chronic 2, H411 Asp. Tox. 1 H304 Vollständige Fassung der H-Sätze und Bedeutung der Abkürzungen der Gefahrenklassen gemäß (EG) Nr. 1272/2008 sind im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angeführt. Anmerkung zu der Einstufung: Anm.: Die Einstufung des Gemischs wurde auf dem Prinzip vorläufiger Vorsicht gegründet, die Berechnungsmethode berücksichtigte die Anforderungen der CLP-Verordnung für die Einstufung der Aerosole im Einklang mit Pkt. 1.1.3.7 Anhang I Teil 1 der CLP-Verordnung. 2.1.2 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Aerosoldosen stehen unter ständigem Druck! Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Beim Kontakt mit Luft kann es zur Bildung explosionsfähiger Gemische kommen. 2.1.3 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Gefriergefahr beim Kontakt mit flüssigem Gas. Dämpfe in höherer Konzentration können narkotische Wirkungen haben. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. 2.1.4 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Umwelt Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.1.5 Weitere Information Ein schnelles Abdampfen der Flüssigkeit kann Gefrierungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GEFAHR H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P501 Behälter als gefährlichen Abfall der Entsorgung zuführen. Beinhaltet Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan; calciumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der EU-Verordnung 1907/2006.