Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-125-8/1303-86-2
Name der Chemikalie
Dibortrioxid (790/2009)
Konzentration
Gew%
Allgemeine Information
Version
4.0.1, erstellt am
Überarbeitet am
2023-12-19
Produktidentifikator
HeBoFill extrusion
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung Trennmittel Additiv
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49/(0)89-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Henze Boron Nitride Products AG
E-Mail-Addresse
info@henze-bnp.de, info@henze-bnp.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dibortrioxid
Gefahrenhinweise
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
"Nur für gewerbliche Anwender."
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. PBT-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als PBT. vPvB-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als vPvB.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Repr. 1B; H360FD Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.