Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-496-6/96-29-7
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
5-<10% 1-<3%
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
0,1-<1%
EC/CAS
208-762-8/540-97-6
Name der Chemikalie
D6
Konzentration
0,1-<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-24
Produktidentifikator
Loctite 5920
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Silikon Dichtstoff
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse (24h / 7 Tage): +41 44 251 51 51 oder 145 (Schweiz und Liechtenstein
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Henkel & Cie AG
E-Mail-Addresse
ua-productsafety.de@henkel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Karzinogenität Kategorie 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Enthält
Siliciumverbindungen 2-Butanonoxim
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
Nur für private Endverbraucher: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501 Abfall und Rückstände gemäß der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen.*** P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam
Antwort
mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Methylethylketoxim wird während der Aushärtung gebildet. Stoffe dieser Mischung sind nach den Kriterien des Anhangs XIII (REACH VO) persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT), oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB).