Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-449-8/2768-02-7
Name der Chemikalie
Trimethoxyvinylsilane
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
0,1-<1%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
0,1-<1%
EC/CAS
205-725-8/148-79-8
Name der Chemikalie
2-Thiazol-4-yl-1H-benzoimidazole
Konzentration
0,1-<0,25%
EC/CAS
247-761-7/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
0,005-<0,05%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-20
Produktidentifikator
Pattex Mold Blocker, all colours
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fugendichtmasse Silikon
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Henkel Central Eastern Europe GmbH
E-Mail-Addresse
ua-productsafety.at@henkel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H229, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H229
Pressurized container: may burst if heated
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbares Aerosol Kategorie 3 H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Schwere Augenreizung. Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Enthält
2-Octyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
2.3 Sonstige Gefahren
Während der Aushärtung Abspaltung von Methanol. Stoffe dieser Mischung sind nach den Kriterien des Anhangs XIII (REACH VO) persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT), oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB).