Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
>30
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-15
Produktidentifikator
Kaffeemaschinenreiniger
1.3 Synonyme:
Art. 976753
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel Reinigungsmittel, alkalisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird Es liegen keine Informationen vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hendi b.v.
E-Mail-Addresse
info@hendi.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. : H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP Verordnung (EC 1272/2008)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumpercarbonat
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Verbraucher. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gem. Verordnung EG Nr. 648/2004: > 30 % Bleichmittel auf Sauerstoffbasis. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.