Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68956-56-9
Name der Chemikalie
Terpene hydrocarbons
Konzentration
N/A
EC/CAS
273-309-3
Name der Chemikalie
Terpene hydrocarbons
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-01-19
Produktidentifikator
BSL 338 3785 ml
CAS-Nr.
68956-56-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kältemittelspülung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hella Nussbaum Solutions GmbH
E-Mail-Addresse
service@hella-nussbaum.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 3 H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Entzündlich, R10 Xi, Reizend, R36/38 Sensibilisierend, R43 Xn, Gesundheitsschädlich, R65 N, Umweltgefährlich, R51-53 H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319-Verursacht schwere Augenreizung. H315-Verursacht Hautreizungen. H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Kohlenwasserstoffe, Nebenprodukte bei der Verarbeitung von Terpen CAS 68956-56-9, Index --- EC 273-309-3 Gefahr
Verhütung
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts-/Augenschutz tragen.
Antwort
P301+P310-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P314-Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331-KEIN Erbrechen herbeiführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kein vPvB-Stoff Kein PBT-Stoff Gebrauch: Bildung explosionsfähiger Dampf/Luftgemische möglich. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 30 % und darüber aliphatische Kohlenwasserstoffe