Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-04
Produktidentifikator
Buschbeck Schornsteinkleber grau
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Werktrockenmörtel zum Anmischen mit Wasser und an- schließender Verwendung als Mauermörtel zur Herstellung von Mauerwerk
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HELAWIT Herbert Lange Wittenborn GmbH
E-Mail-Addresse
info@helawit.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Ergebnissen von Tier versuchen [siehe Abschn. 16 Abs. c) Literaturangaben (4), (11) und (12)] und geht von einem in der Praxis üblichen Wasser/Feststoff- Wert von 0,4 - 0,6 sowie einem Quarzfeinstaubgehalt (RCS) < 1 M.-% aus. Gefährlichkeitsmerkmal: Xi Reizend Bezeichnung der besonderen R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut (R-Sätze) R41 Gefahr ernster Augenschäden
Enthält
Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser ver- setzte Produkt kann bei längerem Kontakt infolge der Alkalität ernste Hautschä- den hervorrufen. Das Produkt ist schwach wassergefährdend. Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser ver- setzte Produkt kann bei längerem Kontakt infolge der Alkalität ernste Hautschä- den hervorrufen. Das Produkt ist schwach wassergefährdend. Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Kennzeichnungselemente nach Richtlinie 1999/45/EG
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Ergebnissen von Tier versuchen [siehe Abschn. 16 Abs. c) Literaturangaben (4), (11) und (12)] und geht von einem in der Praxis üblichen Wasser/Feststoff- Wert von 0,4 - 0,6 sowie einem Quarzfeinstaubgehalt (RCS) < 1 M.-% aus. Gefahrenklasse und – • hautreizend Kategorie 2 kategorie: • schwer augenschädigend Kategorie 1 • H315 Verursacht Hautreizungen
Gefahrenhinweise
H-Sätze) • H318 Verursacht schwere Augenschäden • H335 Kann die Atemwege reizen Reizend
R-Sätze
R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 22 Staub nicht einatmen. S 24/25 Berührung mit der Haut und Augen vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit S 26 Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutz- S 36/37/38 handschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und S 46 Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxi- scher Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht er- füllt. Die Zubereitung ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom (VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil des verwendungsfertigen Mörtels abgesenkt ist. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums.