Mega-Profi-Pistolenschaum

Heinz Heller GmbH

Überarbeitet am : 2019-04-12

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GHS02 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

237-158-7/9016-87-9

Name der Chemikalie

4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)

Konzentration

30-60 20-25

EC/CAS

200-857-2/13674-84-5

Name der Chemikalie

Tris(2-chloro-1-methylethyl) phosphate

Konzentration

5-15

Aufgeführt in

EC/CAS

204-065-8/75-28-5

Name der Chemikalie

iso-Butan, enthält  0,1% Butadien

Konzentration

5-10

EC/CAS

101-68-8

Name der Chemikalie

4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-04-12

Produktidentifikator

Mega-Profi-Pistolenschaum

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gemischs Klebstoff / Dichtstoff 1.3.1

NOTRUFNUMMERN:

Mo. – Do. 7 00 Uhr – 16 30 Uhr, Fr. 7 00 Uhr – 15 30 Uhr;

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS08

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Heinz Heller GmbH

E-Mail-Addresse

info@heinzheller.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H222, H229, H302, H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H362, H373, H413

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H222

Extremely flammable aerosol

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EC Hochentzündlich - R12 Gesundheitsschädlich- R20-22-48/20 Reizend - R36/37/38 Krebserzeugend Kat. 3 - R40 Sensibilisierend - R42/43 Gefährlich für die Umwelt, R53 R64 Vollständige Fassung der R-Sätze ist im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angeführt Anmerkung zur Einstufung Die Einstufung des Gemischs gemäß der Richtlinie Nr. 1999/45/EG erfolgt im Einklang mit der Stellungnahme des Verbands der Hersteller von Dosenschäumen, die mit Hilfe von ökotoxikologischen Tests eine Einstufung der Schäume, die max. 20% chlorierter Kohlenwasserstoffe enthalten, als umweltgefährlich mit dem Satz R53 belegte 2.2 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aerosol 1 H222, H229 Carc. 2 H351 Acute Tox. 4 H332, H302 STOT RE 2 H373 Eye Irrit. 2 H319 STOT SE 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Resp. Sens. 1 H334 Skin Sens. 1 H317 Lact. H362 Aquatic Chronic 4 H413 Vollständige Fassung der H-Sätze und Bedeutung der Abkürzungen der Gefahrenklassen gemäß (EG) Nr. 1272/2008 sind im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angeführt Anmerkung zu der Einstufung: Anm.: Die Einstufung des Gemischs wurde mit der Berechnungsmethode durchgeführt und es wurden die Anforderungen der CLP-Verordnung für die Einstufung der Aerosole im Einklang mit Pkt. 1.1.3.7 Anhang I Teil 1 der CLP-Verordnung berücksichtigt, d.h. das Gemisch in Aerosol-Form wird in die gleiche Gefahrenkategorie eingegliedert wie das Gemisch, das nicht in Aerosol-Form vorliegt. Blatt 1/12 Die Einstufung des Gemischs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgt im Einklang mit der Stellungnahme des Verbands der Hersteller von Dosenschäumen, die mit Hilfe von ökotoxikologischen Tests eine Einstufung der Schäume, die max. 22% chlorierter Kohlenwasserstoffe enthalten, als umweltgefährlich mit dem Satz H413 belegte 2.1.3 Diewichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Hochentzündlich. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich 2.1.4 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann vermutlich Krebs erzeugen Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 2.1.5 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Umwelt Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnungselemente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS 02 GHS 07 GHS 08 GEFAHR

Enthält

Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen H222 Extrementzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlichbei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutztragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen. P501 Inhalt / Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen. 2.2.3

Weitere Informationen

Für weitere Informationen, die auf der Verpackung in Übereinstimmung mit anderen Vorschriften erwähnt werden müssen, siehe Abschnitt 15. Blatt 2/12

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für PBT-oder vPvB gemäß Anhang XIII der EU-Verordnung 1907/2006.

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