Zementgebundene hydraulische Baustoffe

HeidelbergCement AG

Überarbeitet am : 2013-03-04

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-03-04

Produktidentifikator

Zementgebundene hydraulische Baustoffe

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

von Verwendung von zementgebundenen hydraulischen Baustoffen 2

NOTRUFNUMMERN:

06131/19240 der Giftnotrufzentrale Mainz

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

HeidelbergCement AG

E-Mail-Addresse

geotechnik@heidelbergcement.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien

Einstufungsgrundlage Hautreizend 2 Prüfergebnisse Schwere Augenschädigung / -reizung 1 Prüfergebnisse Spezifische Zielorgan-Toxizität 3 Literaturrecherche (STOT) - einmalige Exposition

Gefahrenhinweise

H318: Verursacht schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H335: Kann die Atemwege reizen. 2 von 18 2.1.2 Gemäß Richtlinie 1999/45/EG Xi Reizend R37/38 Reizt die Atemwege und die Haut R41 Gefahr ernster Augenschäden Der Bindemittelstaub kann die Atemwege reizen. Wenn das Bindemittel mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität können feuchte Bindemittel Haut- und Augenreizungen hervorrufen.

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Gemäß Richtlinie 1999/45/EG Xi Reizend R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit der Haut und Augen vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort und gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. Ist das Produkt für jedermann erhältlich, zusätzlich: S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Bindemittel erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.