Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-20
Produktidentifikator
Schnellabbindende hydraulische Binder
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Gemisch hat eine industrielle und professionelle Anwendung Die identifizierten
Herstellername
Italcementi S.p.A.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HeidelbergCement AG
E-Mail-Addresse
sdb-z@heidelbergcement.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
kategorie Hautreizend 2 H315: Verursacht Hautreizungen Schwere Augenschädigung / - 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden reizung Spezifische Zielorgan-Toxizität 3 H335: Kann die Atemwege reizen (STOT) - einmalige Exposition H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige und P310 Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 und BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel P333+P313 Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung oder - ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P261 und P304+ Einatmen von Staub vermeiden. BEI EINATMEN: P340 und P312 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM oder Arzt anrufen. Ist das Produkt für jedermann erhältlich, zusätzlich: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.
Weitere Informationen
Auf dem Lieferschein bzw. der Sackware ist angegeben, für wie viele Monate ab Herstelldatum das Produkt bei sachgerechter trockener Lagerung chromatarm bleibt.
2.3 Sonstige Gefahren
Wenn Zement/Bindemittel mit Wasser reagiert, z.B. beim Anrühren von Beton oder Mörtel, oder wenn der Zement feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung (hoher pH-Wert aufgrund der Bildung von Calcium-, Natrium- und Kaliumhydroxiden). Das Gemisch kann die Augen, die Schleimhäute, den Hals und die Atmungsorgane reizen und Husten verursachen. Das häufige Einatmen von Gemischstaub über einen längeren Zeitraum hinweg erhöht das Risiko von Erkrankungen der Lunge. Häufiger Kontakt zwischen dem Gemisch und feuchter Haut, aufgrund von Schwitzen oder Feuchtigkeit, über einen längeren Zeitraum hinweg kann zu Reizungen bzw. Dermatitis führen (Literaturhinweis [4]). Bei anhaltendem Kontakt mit der Haut können sowohl das Gemisch als auch die damit hergestellten Leime Hautreizungen aufgrund des Vorhandenseins von Chrom(VI)-Salz-Spuren verursachen. Dort wo notwendig, kann eine solche Wirkung minimiert werden, indem man ein spezielles Reduktionsmittel einarbeitet, um den wasserlöslichen Anteil von Chrom VI auf Konzentrationsverhältnisse unter 0.0002% (2 ppm) über das Gesamttrockengewicht des Zements zu halten, in Übereinstimmung mit der anwendbaren Gesetzgebung, auf die man sich in Absatz 15 bezieht (Literaturhinweis [3]). Wenn bedeutende Mengen verschluckt werden, kann der Zement Geschwüre im Verdauungstrakt verursachen. Unter normalen Verwendungsbedingungen stellen das Gemisch als auch die damit hergestellten Leime kein besonderes Risiko für die Umwelt dar, unter der Voraussetzung, dass alle in den nachstehenden Abschnitten 6, 8, 12 und 13 aufgeführten Empfehlungen beachtet werden. Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.