Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-02-18
Produktidentifikator
Portlandzement
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydraulisches Bindemittel zur Herstellung von Mörtel, Beton etc., durch Anmischen mit Wasser und Gesteinskörnungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HeidelbergCement AG
E-Mail-Addresse
sdb-z@heidelbergcement.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Wenn Zement mit Wasser reagiert oder feucht wird (wie bei der Herstellung von Frischbeton oder –mörtel), entsteht eine stark alkalische Lösung. Einstufung der Zubereitung: Xi Reizend R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 41 Gefahr ernster Augenschäden
Primäre Expositionswege
Einatmung: Ja Haut – Augen: Ja Nahrungsaufnahme: Nein, außer bei Unfällen 2.3 Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen Einatmung: Wiederholtes Einatmen von größerer Zementstaubmengen über einen längeren Zeitraum erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Augen: Augenkontakt mit Zement (trocken oder feucht) kann ernste und möglicherweise bleibende Augenschäden verursachen. Haut: Zement kann durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf feuchte Haut (infolge von Schwitzen oder Luftfeuchte) haben. Längerer Hautkontakt mit feuchtem Zement, Frischbeton oder –mörtel kann Hautreizungen, Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen (z.B. beim Knien in feuchtem Mörtel oder Beton, sogar wenn eine lange Hose getragen wird). Die Hautschäden entwickeln sich ohne das anfangs Schmerz empfunden wird. Für mehr Details siehe (1). 2.4 Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Bei normaler Verwendung gilt die Zubereitung (der Zement) als nicht gefährlich für die Umwelt. 2.5
Weitere Informationen
Die Zubereitung (der Zement) ist chromatarm, entweder von sich aus oder weil der Gehalt an sensibilisie- rendem Chrom(VI) durch Reduktionsmittel auf unter 0,0002 % im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements abgesenkt wurde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatum (siehe Punkt 7.2 und 15).