Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-09-04
Produktidentifikator
Rajasil GFM (Gefachemörtel)
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rein mineralischer Verfüllmörtel zum hohlraumfreien Schließen von Gefachen in der Sanierung und im Neubau
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HECK Wall Systems GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Chromatarm nach TRGS 613 Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement
R-Sätze
38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
22 Staub nicht einatmen. 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil des verwendungsfertigen Mörtels abgesenkt ist. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar