Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
≥25-<35%
Allgemeine Information
Version
21 (ersetzt Version 20
Überarbeitet am
2025-11-26
Produktidentifikator
C493 MATT CLEAR HS 2 1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk
NOTRUFNUMMERN:
030/19240, 0551/19 240, 0228/19240, 089/19240, +49 30 3068 6711, +49 30 3068 6799, +49 30 192 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HB BODY S.A
E-Mail-Addresse
hbbody@hbbody.com, mail@giftnotruf.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
n-Butylacetat 1-Methoxy-2-propanol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
EUH208 Enthält test. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der als persistent, bioakkumulierbar oder nicht-toxische (PBT) zu sein. Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
PBT
Nicht anwendbar (Fortsetzung auf Seite 3) DE (Fortsetzung von Seite 2)
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS07 STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.