Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-159-6/7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
50-<100%
EC/CAS
231-768-7/7723-14-0
Name der Chemikalie
Phosphorus
Konzentration
5-<10%
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2018-10-23
Produktidentifikator
Quicksilver
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Metal Brazing
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht bekannt. Lesen Sie dieses SDS vor der Verwendung dieses Produkts
NOTRUFNUMMERN:
+1 (888) 609-1762, +1 (216) 383-8962, +1 (216) 383-8966, +1 (216) 383-8969
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Harris Euro, S.L
E-Mail-Addresse
harriseuro@harriseuro.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Das Produkt wurde gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht als gefährlich eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Wärmestrahlen (Infrarotstrahlen) aus den Flammen oder von dem heißen Metall können Augenverletzungen verursachen. Die übermäßige Belastung durch Lötrauch und -gase kann der Gesundheit schaden. Lesen und beherzigen Sie vor Verwendung dieses Erzeugnisses unbedingt die Anweisungen des Herstellers, die Sicherheitsdatenblätter und die Warnhinweise auf dem Erzeugnis. Stoff(e), der bzw. die unter den Gebrauchsbedingungen gebildet wurde(n) Die bei der Verwendung dieses Erzeugnisses entstehenden Dämpfe können folgende Inhaltsstoffe und/oder deren komplexe Metalloxide sowie Feststoffe und andere Inhaltsstoffe aus dem Weich- oder Hartlötmittel, dem Schmelzmittel oder dem Substrat bzw. der Beschichtung des Substrats enthalten, die unten nicht aufgeführt werden. Chemische Bezeichnung Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickstoffdioxid Ozon CAS-Nr. 124-38-9 630-08-0 10102-44-0 10028-15-6
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt wurde gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung. Nicht als gefährlich eingestuft gemäß anwendbaren Gefahreneinstufungskriterien GHS.