Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-912-9/7778-74-7
Name der Chemikalie
Potassium Perchlorate
Konzentration
72,34
EC/CAS
231-722-6/7704-34-9
Name der Chemikalie
sulphur
Konzentration
0,14
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-12-30
Produktidentifikator
IKAROS Line Thrower
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung, Verwendung durch Verbraucher
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hansson PyroTech AB
E-Mail-Addresse
info@hansson-pyrotech.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H203, H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H203
Explosive; fire, blast or projection hazard
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS01
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H203 - Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. P250 - Nicht schleifen/stoßen/reiben. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P370+P372+P380+P373 - Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. P370+P380+P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P401 - Gemäß den örtlichen Vorschriften für explosionsgefährdete Stoffe aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen Vorschriften zuführen. Abweichungen von den Kennzeichnungsvorschriften gemäß Anhang I, Abschnitt 1.3.5: Die explosiven Stoffe/Gemische und Erzeugnisse, die zur Erzeugung einer Explosionswirkung oder einer pyrotechnischen Wirkung in Verkehr gebracht werden, sind ausschließlich gemäß den Vorschriften für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoffen zu kennzeichnen und zu verpacken.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für PBT/vPvB in Anhang XIII von REACH sind für anorganische Stoffe nicht relevant Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Expl. 1.3 H203 Acute Tox. 4 (Oral) H302 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.