Allgemeine Information
Version
1 / CH
Überarbeitet am
2010-10-27
Produktidentifikator
Nicethamidum
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Hänseler AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
67/548/EWG Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501.3 Entsorgung gemäss Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Giftig
R-Sätze
25 36/37/38 Giftig beim Verschlucken. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
S-Sätze
20 26 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Enthält
Nikethamid
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Acute Tox. 3 H301 Skin Irrit. 2 H315 Eye Irrit. 2 H319 STOT SE 3 H335 Einstufung gemäß EG-Richtlinien Einstufung T, R25 Xi, R36/37/38 2.2. Kennzeichnungselemente